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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, die Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihren jeweils gültigen Fassungen.

Feedback zur Barrierefreiheit

Sind dir bestehende Barrieren auf unserer Website aufgefallen? Dann kannst du dich gerne bei uns melden. Schreib uns dazu gerne eine E-Mail. Du kannst uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. An sie können sich Menschen mit Behinderungen wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Du kannst die Schlichtungsstelle einschalten, wenn dir die oben genannten Kontaktmöglichkeiten nicht geholfen haben oder du mit der Antwort nicht zufrieden bist. Ziel ist, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Du brauchst auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle findest du alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort kannst du auch nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie du den Antrag auf Schlichtung stellst. Du kannst den Antrag dort auch in Leichter Sprache stellen.

Du erreichst die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 5272805
Telefax: 030 18 5272901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de